Kassen-Nachschau ab 01.01.2018

Kassen-Nachschau ab 01.01.2018

Die zuständigen Finanzämter können eine sog. Kassen-Nachschau durchführen. Die Kassen-Nachschau dient der Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben.

Die Kassen-Nachschau kann ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten erfolgen.

Die Kassen-Nachschau beinhaltet nicht die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des elektronischen Aufzeichnungssystems nach § 146b Abs. 1 S. 2 AO.

Eine Übermittlung von Daten über die einheitliche digitale Schnittstelle oder zur Verfügungstellung von maschinell auswertbaren Datenträgern nach den Vorgaben der einheitlichen Schnittstelle, kann nicht verlangt werden.

Handeln Sie jetzt! 

Nicht erst wenn der Finanzbeamte in 2018 vor der Tür steht! 

Sprechen Sie uns an.